Typisch für die Tätigkeit der Tierheilpraktiker ist das Anregen und Unterstützen der Selbstheilungs- und Ordnungskräfte des Tierorganismus.
Das Ziel dabei ist hierbei, die natürliche Ordnung und Funktionstüchtigkeit wieder herzustellen und so zum einen zur Linderung von Leiden, zum anderen zur Vorbeugung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen beizutragen.
Tierheilpraktiker wenden vorwiegend naturheilkundliche Erkenntnisse und Methoden an, die keine Nebenwirkungen aufweisen.
Bei der Ausbildung zum Tierheilpraktiker handelt es sich um eine schulische Ausbildung, die an Tierheilpraktikerschulen oder Schulen für Naturheilkunde durchgeführt wird.
Die Ausbildung kann als berufliche Erstausbildung von jedem interessierten absolviert werden, aber auch als Fortbildung für Tierhalter/innen, Tierzüchter und Tierzüchterinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Tierheimen, Zoologischen Gärten oder Tierarztpraxen.
Da die Ausübung der Heilkunde bei Tieren keinem Erlaubnisvorbehalt unterliegt und somit ohne behördliche Genehmigung ausgeübt werden kann, darf jeder im gesetzlich erlaubten Rahmen berufs- und gewerbsmäßig Tiere behandeln - entsprechendes Können und Wissen vorausgesetzt.
Nähere Informationen sowie kostenloses 40-seitiges Studienprogramm für Interessenten der Tierheilpraktikerausbildung bei: http://www.institut-kappel.de