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Heilpraktikerausbildung im Heimstudium

Heilpraktikerausbildung im Heimstudium
siehe auch unter: www.heilpraktikerschule-heilpraktikerschulen.de

Der Beruf des Heilpraktiker ist in Deutschland ein anerkannter Heilberuf mit behördlicher Überprüfung ohne akademische Ausbildung. Das Berufsbild des Heilpraktiker darf nicht mit dem eines Arztes gleichgesetzt werden. Die Beschränkungen des gesetzlichen Handelns für Heilpraktiker sind in verschiedenen Gesetzen geregelt (z.B. keine Zahnbehandlungen, keine Behandlung von Geschlechtskrankheiten, keine Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln).
Heilpraktiker befassen sich mit der Erkennung (Diagnostik) und Heilung (Therapie) von Krankheiten.

Für Heilpraktiker sind Krankheiten vor allem Störungen des seelischen und körperlichen Gesamtsystems. Die Heilung wird durch die Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte erreicht werden.

Dabei wenden Heilpraktiker Therapieverfahren an, die grundsätzlich aus der Natur- und Volksheilkunde übernommen sind, zum Beispiel Akupunktur (chinesische Heilmethode durch Einsetzen von Metallnadeln), Chiropraktik, die Iris-Diagnose (Feststellen von Krankheiten auf Grund von Veränderungen der Farb- und Strukturmuster der Regenbogenhaut des Auges) und Homöopathie (Heilbehandlung mit hoch verdünnten Arzneimitteln).

In der Regel arbeiten Heilpraktiker in selbstständiger Tätigkeit im Gesundheitswesen in eigenen Praxisräumen, bei Hausbesuchen gegebenenfalls auch in Räumlichkeiten von Patienten.
Nach statistischen Schätzungen konsultieren ca. 10% der Bevölkerung regelmässig einen Heilpraktiker.
In Deutschland stehen derzeit ca. 180.000 Ärzte etwa 14.500 Heilpraktiker gegenüber. Das Berufsbild "Heilpraktiker" gilt somit nicht als "überlaufen".

Bei dem Ausbildungsgang Heilpraktiker handelt es sich um eine nicht geregelte schulische Ausbildung an privaten Bildungseinrichtungen.
Die Ausbildung bereitet auf die so genannte amtsärztliche Überprüfung vor, der man sich unterziehen muss, um den Beruf ausüben zu dürfen.
Die Prüfung findet bei dem zuständigen Gesundheitsamt statt.

Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

Die Berufserlaubnis wird nicht erteilt:

a)
wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
b) wenn er nicht mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,
c) wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die sittliche Zuverlässigkeit fehlt (einwandfreier Leumund),
d) wenn infolge eines körperlichen Leidens, wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt,
e) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde (2. Durchführungsverordnung).

I.d.R können an einer Heilpraktikerausbildung teilnehmen:
Alle naturheilkundlich Interessierten. Das Studium kann ab dem 21. Lebensjahr aufgenommen werden (siehe hierzu Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz). Nähere Informationen auch telefonisch bei: Institut Kappel Wuppertal, Höchsten 3, D-42105 Wuppertal, Telefon: 0202 - 440 421, FAX: 0202 - 244 39 80


Die Qualität einer qualifizierten und seriösen Heilpraktikerschule hängt im wesentlichen von folgenden Leistungsmerkmalen ab:

-Professionelle, seriöse Heilpraktikerschulen sollten sachliches Informationsmaterial zur Verfügung stellen.

-Die Heilpraktikerschule sollte eine wesentlich geringere Durchfallquote bei den amtsärztlichen Prüfungen aufweisen, als der statistische Bundesdurchschnitt.

-Das Unterrichtsmaterial der Heilpraktikerschule sollte akutell auf die amtsärztliche Prüfung ausgelegt sein. Zusätzlich sollten natürlich auch die Grundzüge der Naturheilkunde vermittelt werden.

-Qualifizierte Heilpraktiker-Ausbildungen bieten neben der eigentlichen Ausbildung auch Zusatzangebote/Weiterbildungen an.

-Bereits während der Heilpraktiker-Ausbildung sollte die Möglichkeit angeboten werden, sich während der Ausbildung auf ein spezielles Therapieverfahren zu spezialisieren.

-Es sollte dem Heilpraktikerschüler die Möglichkeit angeboten werden, sich vor Ausbildungsbeginn kostenlos durch einen Probeunterricht zu informieren.

-Das Preis-Leistungsverhältniss sollte in einem akzeptablen Rahmen liegen. Es sollte die Möglichkeit geboten werden, neben einem Festpreis der Studiengebühren auch monatliche Ratenzahlungen zu wählen.

-Seriöse Ausbildungseinrichtungen bieten neben der eigentliche Ausbildung die Möglichkeit, direkt am Patienten zu hospitieren (echtes Praktika). Zumindest sollte die Heilpraktikerschule behilflich sein, einen Praktikumsplatz für den Heilpraktikerschüler zu suchen.



Die Heilpraktikerprüfung und Ausbildungsschwerpunkte:
Die Überprüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil; der schriftliche Teil dauert 120 Minuten, der mündliche Teil max. 60 Minuten.

Dies sind die wesentliche Themen einer Heilpraktiker-Überprüfung:

-Diagnostische u. therapeutische Grenzen naturheilkundlicher Verfahren
-Erkennung u. Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der übertragbaren Krankheiten
-der Stoffwechselerkrankungen
-der Herz-Kreislauf-Erkrankungen
-der degenerativen Erkrankungen
-Deutung grundlegender Laborwerte
-topographische u. pathologische Anatomie
-Hygiene, Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
-Gesetzeskunde, insbesondere rechtliche Grenzen der Heilkundeausübung ohne Bestallung und Kenntnisse zum § 174 c StGB
-Technik u. Anamneseerhebung (Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung -Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blut-druckmessung)
-Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände -Injektionstechniken
-Psychotherapie und Psychiatrie


I.d.R. wird bei bestandener schriftlicher Überprüfung innerhalb von acht Wochen gleichzeitig der Termin der mündlichen Überprüfung mitgeteilt.


Die mündliche Überprüfung
Sollte sich nach der mündlichen Überprüfung herausstellen, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Antragsteller eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit bedeuten würde, wird die Erteilung der vom Antragsteller beantragten Erlaubnis abgelehnt. Der/die Vorsitzende der Überprüfung entscheidet dann im Einzelfall, ob zusätzlich neben der mündlichen Überprüfung auch noch der schriftliche Teil der Überprüfung wiederholt werden muss.

Nach erfolgreichem Abschluss der Überprüfung wird dem Antragsteller die Erlaubnis nach einer entsprechenden Bearbeitungszeit erteilt.


Überprüfungsgebühren:
Es werden vom Antragsteller Verwaltungsgebühren erhoben. Dies liegen z. Zt. bei ca. 500,- €
Die Zahlungen müssen vor Antritt der Überprüfung erfolgen.

Kostenlose Heilpraktikerausbildungs-Broschüre können Sie anfordern bei:
www.institut-kappel.de






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